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Über das medizinisch Ausreichende, Zweckmäßige, Wirtschaftliche und Notwendige hinaus gibt es zusätzliche sinnvolle Möglichkeiten, die die Schwangerschaftsvorsoge oder die Krebsvorsorge oder die Prävention sinnvoll ergänzen und erweitern können. Diese Leistungen gehören entweder nicht zum Inhalt des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im Rahmen der jeweiligen Vorsorgeprogramme oder können nur in kurativen Fällen, also bei Beschwerden oder in begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung angewendet werden. Die Kosten für medizinisch sinnvolle Untersuchungen, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind, müssen von den Patienten selbst getragen werden (Individuelle Gesundheitsleistungen = IGEL). Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nähere Beschreibungen finden Sie in unserer Praxisinformation, die in der Praxis ausliegt.
Folgende Leistungen bieten wir Ihnen an: |